Um ein Weltcupspringen durchführen zu dürfen müssen am Wettkampfort folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Nachweis eines gültigen Schanzenzertifikates
Die Schanzenanlage muss bestimmte Anforderungen der FIS erfüllen. Das diese erfüllt sind, wird in einem Zertifikat verbrieft.
Bereitstellung eines "Athleten-Dorfes"
An der Schanzenanlage müssen Aufenthaltsräume (Container, Hütten, Zelte, etc.) mit Heizung und Strom für die Springer und Betreuer vorhanden sein.
Bereitstellung eines Aufwärmraums im Anlaufturm
In unmittelbarer Nähe zum Turm ist ein beheizter Raum mit Platz für mindestens 10 Athleten bereit zu stellen.
Bereitstellung einer "Coaching-Zone" am Schanzentisch und im Auslaufbereich
Für die Trainer und Betreuer muss eine Plattform im Aufsprungbereich und eine ausgewiesene Zone im Auslauf vorhanden sein.
Bereitstellung einer "Action-Zone" im Auslauf
Dieser Bereich wird für die Siegerehrung und anschließende Interviews genutzt.
Bereitstellung einer Aufstiegshilfe für die Athleten
Da zwischen den beiden Wertungsdurchgängen im Wettkampf dürfen maximal 15 Minuten liegen. Aus diesem Grund muss dem Athleten die Möglichkeit gegeben werden (per Lift, Shuttle etc.) möglichst schnell wieder in den Anlaufturm zu kommen.
Bereitstellung von Einrichtungen für den FIS Datenservice
Der Veranstalter überlässt der FIS die Datenübertragung, die Erstellung der TV-Grafiken, die Einrichtung der Video-Weitenmessung, der Windmessung und der Technik für die Startautomatik.
Produktion des TV-Signals
Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die für die Übertragung zuständige nationale Fernsehanstalt während des gesamten Springens ein für internationale Fernsehstationen kompatibles Signal produziert.
Bereitstellung eines Pressezentrums in Schanzennähe
Der Veranstalter muss für optimale Arbeitsbedingungen der akkreditierten Journalisten sorgen (durch die Bereitstellung von Telefonen, Faxgeräten, Internet etc.)